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Beitrag vom 16.05.2008
Neue Förderrichtlinie regelt Mittelvergabe zur Kinderbetreuungsfinanzierung
AVIVA-Redaktion
Bund und Länder haben sich auf das Ziel verständigt, bis 2013 für mindestens 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz bereit zu stellen. Das Gesetz tritt im Mai 2008 in Kraft.
Bildungssenator Jürgen E. Zöllner meint dazu: "Berlin nimmt bei der Betreuung von Kindern, die jünger als 3 Jahre sind, im bundesweiten Vergleich bereits einen Spitzenplatz ein. Mit dem Investitionsprogramm können Angebot und Qualität in der Hauptstadt weiter gesichert und zusätzlich verbessert werden." Der Stadt steht für ihre Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege ein Fördergeld von rund 87,4 Millionen Euro zur Verfügung. Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist für die Annahme und Bewilligung von Förderanträgen verantwortlich.
Grundlage des Programms ist eine Richtlinie, die Anfang Mai 2008 in Kraft getreten ist. Eine Bedarfsermittlung zeigte, dass das Interesse der TrägerInnen an einer Förderung sehr groß ist. Gefördert werden Investitionen für den Ausbau und Erhalt von Plätzen für Kinder unter drei Jahren. Dazu zählen Maßnahmen, die den Neu- bzw. Ausbau sowie Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten von Einrichtungen betreffen.
Kontakt: Investitionsprogramm@senbwf.berlin.de
Nähere Informationen zur Förderrichtlinie und dem Investitionsprogramm "Kindertagesbetreuung" 2008 - 2013 gibt es auch im Internet unter: www.bwfinfo.verwalt-berlin.de
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(Quelle: Landespressedienst, 15.05.2008)